Alexander Schurig

Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt sind das allgemeine Zivilrecht und die Bereiche des Straf- und Steuerstrafrechts sowie des Verwaltungsrechts. Ein weiterer wichtiger Bereich meiner Tätigkeit umfasst das Bank- und Kapitalmarktrecht.

Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht beschäftigt sich mit Ansprüchen, dazu gehören Ansprüche aus Kauf-, Werk-, und Dienstverträgen. Entscheidend in diesem Bereich ist nicht nur die Geltendmachung von Forderungen, sondern auch deren Durchsetzung, d. h. die Vollstreckung. Seit vielen Jahren berate ich Mandanten, wie eine möglichst kostengünstige und effektive Durchsetzung von Ansprüchen erfolgen kann.

Strafrecht und Steuerstrafrecht
Seit Jahren vertrete ich Mandanten in Strafverfahren. Eine besondere Kompetenz in Bereich des Straf- bzw. Steuerstrafrechts resultiert aus meinen erfolgreich abgeschlossenen Fachlehrgängen zum Fachanwalt für Steuerrecht.

Verwaltungsrecht
Gegenüber dem Bürger handelt der Staat durch Rechtsakte. In den meisten Fällen wird dies ein Verwaltungsakt sein. Da das Verwaltungsrecht auch für die staatlichen Institutionen bzw. deren Mitarbeiter oft kaum noch überschaubar ist, sind Verwaltungsakte nicht selten rechtswidrig. Der Staat ist in der glücklichen Situation sich Gesetze geschaffen zu haben, wonach rechtswidrige Verwaltungsalte durch Zeitablauf in Rechtskraft erwachsen. Entscheidend ist deshalb schnell gegen diese Verwaltungsakte vorzugehen.

In den letzten Jahren habe ich Mandanten oft dabei unterstützt gegen solche rechtswidrigen Verwaltungsakte (beispielsweise abgelehnte Baugenehmigungen oder Straßenausbaugebührenbescheide) vorzugehen.

Es ist festzustellen, dass wenn Rechtsmittel rechtzeitig eingelegt werden, gute Erfolgsaussicht bestehen, dagegen vor dem Verwaltungsgericht vorzugehen.

Bank- und Kapitalmarktrecht
Dieses Rechtsgebiet beschäftigt sich hauptsächlich mit Ansprüchen von Anlegern gegenüber Anlagevermittlern, Finanzdienstleistern, Immobilienverkäufern und Banken.

Oftmals sind Anleger, ohne dass ihnen die Tragweite dieser Entscheidungen bewusst wurde, in die Position von Mitgesellschaftern der Fonds gedrängt worden. In diesen Fällen geht es häufig auch darum, weiteren Schaden zu verhindern. Es muss versucht werden, den Fonds selbst auf eine neue wirtschaftliche Grundlage zu stellen. Deshalb kann es sinnvoll sein, ein Sanierungskonzept für den Fonds zu erarbeiten.

Weiterhin beinhaltet das Rechtsgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts:

  • Ansprüche aus Bürgschaft und Kredit, aus Börsentermin- und Finanztermingeschäften
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Falschberatung oder Prospekthaftung, aus fehlerhafter Vermögensverwaltung sowie von Ansprüchen aus fehlgeschlagen Fondsbeteiligungen
  • Factoring, Leasing
  • Kreditvertragsrecht

Auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts habe ich „geprellte" Anleger vor zahlreichen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland vertreten sowie an der Sanierung von Fonds mitgewirkt.

Im Jahre 2008 habe ich die Fachlehrgänge zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erfolgreich abgeschlossen.

Rechtsanwalt Schurig

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